Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Klammotte Düsseldorf-Derendorf
für die Warenannahme
Secondhand für Kinder – und Umstandsmode
I. Geltungsbereich
1.
Die Verkäufe unserer Kunden an Dritte aufgrund von Verkaufsangeboten in
unseren beiden Läden in Düsseldorf Bilk und Düsseldorf Derendorf sowie
unter www.klammotte.de nach Übersendung / Übergabe der Ware an uns,
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Sie werden Inhalt des jeweiligen Vertrages.
2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von neuer
oder gebrauchter Kleidung insbesondere Kinder – und Babykleidung
sowie Umstandsmode, (nachfolgend „Ware/Kommissionsartikel“).
3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern gemäß
§ 13 BGB und Unternehmern gemäß § 14 BGB.
4.
Durch den Abschluss eines Vertrags zwischen Klammotte und dem Kommittent/
Verkäufer hinsichtlich der Vermittlung der Ware erkennen Sie unsere derzeit
aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
II. Vermittlungsvoraussetzungen
1.
Wir vermitteln Ware von Verbrauchern und Unternehmern, die bei dem
späteren Verkauf an Dritte nicht in der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit
handeln.
2.
Wir nehmen nur Ware an, die im Eigentum des Verkäufers/Kommittenten steht,
frei von Rechten Dritter ist und unseren Vermittlungskriterien entspricht.
3.
Wir nehmen Kinder – und Babykleidung sowie Umstandsmode ausschließlich
nach vorheriger Terminabsprache an. Die Terminvergabe erfolgt nach Absprache.
Um die Terminvergabe für alle Seiten überschaubar und gerecht zu gestalten,
vergeben wir die Termine in einem überschaubaren Zeitrahmen. Wegen des
Arbeitsaufwandes pro Termin in Bezug auf die Auswahl der Ware, der
Vertragserstellung, der Etikettierung und dem Aussortieren abgelaufener Verträge
können max. 2 Termine pro Tag bewältigt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen
Termin existiert jedoch nicht.
III. Angebote, Vertragsschluss
1.
Klammotte übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für 4
Monate. Sobald wir den Vertrag erstellt haben, befindet sich die Ware im
Verkauf.
Vor Ablauf des Vertrags kann keine Ware ausgelöst werden.
Zum Ende des Vertragszeitraums erhält der Kommittent eine Benachrichtigung per E-
Mail. Alle nicht verkauften Artikel werden aussortiert und mit dem für Sie
erwirtschafteten Gesamtbetrag inkl. Gutschein zum Abholen bereit gelegt. Die
Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen, nicht abgeholte
Restware kann ansonsten einem karitativen Zweck gespendet.
Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne
Begründung abzulehnen, d.h. wir treffen im Termin nach eigener Einschätzung eine
Auswahl der Kleidungsstücke oder anderer Gegenstände, welche wir in Kommission
nehmen.
Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der
Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine
Verletzung des Marken- und/oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware
haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten
ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent
Regressanspruch zu stellen.
Nach Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein
erstellt.
2. Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist einwandfrei
und gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Die Ware
muss frisch gewaschen und gebügelt bzw. ordentlich zusammengelegt sein. Alle
Schuhe sollten geputzt und nicht einseitig abgelaufen sein.
Wir nehmen Kinderbekleidung und reine Umstandsmode sowie Babyausstattung und
in begrenztem Rahmen auch Spielwaren an.
3. Vergütung
Die Verkaufspreise werden nach unserem Ermessen, besondere Einzelstücke nach
Absprache, festgelegt. Die Basis für den Verkaufspreis ist i.d.R. ein Drittel des
mittleren, aktuellen Neupreises. Bei besonderen Preisvorstellungen müssen diese
vor Artikelerfassung besprochen werden.
Es wird vereinbart, dass ab 3 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit die Ware
ohne weitere Rücksprache um bis zu 10 % reduziert, angeboten werden darf.
Auch bei nachträglich festgestellten Mängeln an der Ware darf diese mit
einem Abschlag von bis zu 30 % angeboten werden.
Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent/Verkäufer 40% vom
erzielten Verkaufspreis. 15 % des erzielten Verkaufserlöses werden dabei als
Gutschein ausgezahlt, mindestens 10,- € höchstens 20,- €.
Von dem durch uns einbehaltenen Anteil werden die anfallenden Kosten sowie
die gesetzliche Umsatzsteuer getragen.
4. Auszahlung
Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats
nach Vertragsende vom Kunden abgeholt werden, bei einer Auszahlung nach der
Ablauffrist erheben wir einen Mehraufwand von 20,- € pro Vertrag, den wir
vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Erfolgt die Auszahlung später als 12 Monate
nach Vertragsende fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € an.
Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Warenscheins.
5. Warenrückgabe
Die Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen,
nicht abgeholte Restware wird ansonsten einem karitativen Zweck gespendet.
Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten,
erlischt nach weiteren vier Wochen ebenfalls jeglicher Anspruch.
6. Haftung
Klammotte übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer-
und Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung
bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
7. Rechtsgültigkeit
Klammotte behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als
neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB ́ s werden mit der
Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Aushändigung der
Waren- /Kommissionsliste erklärt sich der Kommittent/Veräußerer mit den
allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
IV. Anwendbares Recht
Die zwischen Klammotte und dem Kommittent/Verkäufer geschlossenen
Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Stand März 2021