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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klammotte Düsseldorf-Derendorf

für die Warenannahme Secondhand für Kinder – und Umstandsmode



I. Geltungsbereich 


1. Die Verkäufe unserer Kunden an Dritte aufgrund von Verkaufsangeboten in unseren beiden Läden in Düsseldorf Bilk und Düsseldorf Derendorf sowie unter www.klammotte.de nach Übersendung / Übergabe der Ware an uns, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden Inhalt des jeweiligen Vertrages.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von neuer oder gebrauchter Kleidung insbesondere Kinder – und Babykleidung sowie Umstandsmode, (nachfolgend „Ware/Kommissionsartikel“).
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern gemäß § 14 BGB.
4. Durch den Abschluss eines Vertrags zwischen Klammotte und dem Kommittent/ Verkäufer hinsichtlich der Vermittlung der Ware erkennen Sie unsere derzeit aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


II. Vermittlungsvoraussetzungen 


1. Wir vermitteln Ware von Verbrauchern und Unternehmern, die bei dem späteren Verkauf an Dritte nicht in der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln.
2. Wir nehmen nur Ware an, die im Eigentum des Verkäufers/Kommittenten steht, frei von Rechten Dritter ist und unseren Vermittlungskriterien entspricht.
3. Wir nehmen Kinder – und Babykleidung sowie Umstandsmode ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Die Terminvergabe erfolgt nach Absprache. Um die Terminvergabe für alle Seiten überschaubar und gerecht zu gestalten, vergeben wir die Termine in einem überschaubaren Zeitrahmen. Wegen des Arbeitsaufwandes pro Termin in Bezug auf die Auswahl der Ware, der Vertragserstellung, der Etikettierung und dem Aussortieren abgelaufener Verträge können max. 2 Termine pro Tag bewältigt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Termin existiert jedoch nicht.


III. Angebote, Vertragsschluss 


1. Klammotte übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für 4 Monate. Sobald wir den Vertrag erstellt haben, befindet sich die Ware im Verkauf. Vor Ablauf des Vertrags kann keine Ware ausgelöst werden. Zum Ende des Vertragszeitraums erhält der Kommittent eine Benachrichtigung per E- Mail. Alle nicht verkauften Artikel werden aussortiert und mit dem für Sie erwirtschafteten Gesamtbetrag inkl. Gutschein zum Abholen bereit gelegt. Die Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen, nicht abgeholte Restware kann ansonsten einem karitativen Zweck gespendet. Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne Begründung abzulehnen, d.h. wir treffen im Termin nach eigener Einschätzung eine Auswahl der Kleidungsstücke oder anderer Gegenstände, welche wir in Kommission nehmen. Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen. Nach Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein erstellt.

2. Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist einwandfrei und gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Die Ware muss frisch gewaschen und gebügelt bzw. ordentlich zusammengelegt sein. Alle Schuhe sollten geputzt und nicht einseitig abgelaufen sein. Wir nehmen Kinderbekleidung und reine Umstandsmode sowie Babyausstattung und in begrenztem Rahmen auch Spielwaren an.

3. Vergütung
Die Verkaufspreise werden nach unserem Ermessen, besondere Einzelstücke nach Absprache, festgelegt. Die Basis für den Verkaufspreis ist i.d.R. ein Drittel des mittleren, aktuellen Neupreises. Bei besonderen Preisvorstellungen müssen diese vor Artikelerfassung besprochen werden. Es wird vereinbart, dass ab 3 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit die Ware ohne weitere Rücksprache um bis zu 10 % reduziert, angeboten werden darf. Auch bei nachträglich festgestellten Mängeln an der Ware darf diese mit einem Abschlag von bis zu 30 % angeboten werden. Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent/Verkäufer 40% vom erzielten Verkaufspreis. 15 % des erzielten Verkaufserlöses werden dabei als Gutschein ausgezahlt, mindestens 10,- € höchstens 20,- €. Von dem durch uns einbehaltenen Anteil werden die anfallenden Kosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer getragen.

4. Auszahlung
Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats nach Vertragsende vom Kunden abgeholt werden, bei einer Auszahlung nach der Ablauffrist erheben wir einen Mehraufwand von 20,- € pro Vertrag, den wir vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Erfolgt die Auszahlung später als 12 Monate nach Vertragsende fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € an. Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Warenscheins.

5. Warenrückgabe
Die Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen, nicht abgeholte Restware wird ansonsten einem karitativen Zweck gespendet. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt nach weiteren vier Wochen ebenfalls jeglicher Anspruch.

6. Haftung
Klammotte übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.

7. Rechtsgültigkeit
Klammotte behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB ́ s werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit der Aushändigung der Waren- /Kommissionsliste erklärt sich der Kommittent/Veräußerer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. IV. Anwendbares Recht Die zwischen Klammotte und dem Kommittent/Verkäufer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Stand März 2021